Verbraucherinformation zum Widerrufsrecht
Bisherige Regelung:
Die aktuelle Rechtssprechung besagt, dass bereits ein Anruf bzw. eine e-Mail seitens Ihnen als Kunde (z.B. zum Zweck
einer Nachfrage oder dem Wunsch nach Besichtigung einer angebotenen Immobilie) schon grundsätzlich ein Angebot zum Abschluss eines Maklervertrages darstellt.
Indem der Makler dem Interessenten die gewünschten Auskünfte erteilt, nimmt er
Ihr Angebot stillschweigend an. Damit kommt es (rechtlich gesehen) bereits in diesem Moment zum Abschluss eines Maklervertrages. Dieser beinhaltet aber nur, dass Sie – im Falle Sie entscheiden
sich für die angebotene Immobilie und ein notarieller Kaufvertrag bzw. ein Mietvertrag wird abgeschlossen – die Maklerprovision zahlen werden.
Es bedarf nicht der Schriftform, denn eine Formvorschrift gibt es für
Maklerverträge nicht. Jedoch wird die Maklerprovision immer erst bei Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages verdient und fällig. Alle bis dahin geleisteten Maklerleistungen (Informationen,
Besichtigungen usw.) sind natürlich völlig kostenfrei für Sie!
Jetzt gültige Regelung:
Da es bei einem Maklervertrag nicht der Schriftform bedarf, kann dieser also
ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Beteiligten oder außerhalb von Geschäftsräumen zustande kommen und fällt damit unter das Fernabsatzgesetz. Dieses findet nach Europarecht ab 13.06.2014
auch Anwendung auf Dienstleistungsverträge. Das
Europarecht ordnet an, dass neben der eigentlichen Widerrufsbelehrung (s. Downloads Formulare) auch ein Muster-Formular für einen Widerruf
(X) zur Verfügung gestellt werden
muss.
NEU für Sie als Kunde ist:
dass Sie uns bestätigen müssen, die Widerrufsbelehrung erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben. Nach Ihrer Bestätigung müssen wir 14 Tage warten, bis wir mit unserer Arbeit fortfahren können. Das heißt, Sie können weitere Informationen zum Objekt erst zwei Wochen später erhalten, bzw. wir können auch Besichtigungen erst zwei Wochen später durchführen! Dieser Ablauf kann beschleunigt werden: Das Fernabsatzgesetz erlaubt den sofortigen Beginn der Makler-Tätigkeit, wenn Sie uns dies schriftlich erlauben. Nutzen Sie hierzu gerne das Muster-Formular "Widerufverzichtserklärung" als Download.
Diese Verbraucherinformation gilt für Maklerverträge, die ab 13.06.2014 abgeschlossen worden sind.
Sollten Sie noch Fragen haben nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.